Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 83 (1) bzw. § 85 (1) GO
Aus OGD Cockpit Bonn
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Unter diesem Datenthema fallen zwei Bereiche. 1. Die Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, über die der Kämmerer entscheidet und 2. die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, über die der Stadtrat entscheidet. Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Datensätze in zwei getrennten Themenbereichen dargestellt.