Haushalt Finanzen Plandaten
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Version vom 5. Dezember 2017, 15:17 Uhr
Der Datensatz umfasst alle Haushaltspläne bis zur Kostenartenebene ab dem Jahr 2008 . Auf Basis der Finanzmittelanmeldungen der Ämter wird ein Haushaltsplan aufgestellt. Dieser enthält nach § 79 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen, notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Er ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und gilt als verbindliche Grundlage für die Haushaltsführung.