Beteiligungen und dem Hauptausschuss in analoger Anwendung der Regelungen für Spenden und Schenkungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 15.11.2012 (DS-Nr. 1213044EB4) wurde der Sponsoring-Vertrag dahingehend abgeändert, als sich der Sponsor mit der Veröffentlichung der Sponsoringleistung in öffentlicher Sitzung einverstanden erklären kann. Daher ist der Sponsoring-Bericht ab dem Jahr 2013 sowohl in öffentlicher als auch in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.
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