verpflichtet, jährlich eine Übersicht aller Sponsoringmaßnahmen zu erstellen. Die hierzu erstellte Übersicht über alle Sponsoringleistungen ab einem Wert von 5.000 EUR wird dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und dem Hauptausschuss in analoger Anwendung der Regelungen für Spenden und Schenkungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 15.11.2012 (DS-Nr. 1213044EB4) wurde der Sponsoring-Vertrag dahingehend abgeändert, als sich der Sponsor mit der Veröffentlichung der Sponsoringleistung in öffentlicher Sitzung einverstanden erklären kann. Daher ist der Sponsoring-Bericht ab dem Jahr 2013 sowohl in öffentlicher als auch in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.
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